Stipendium

Das Aeschlimann Corti-Stipendium wird jährlich neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende mit Bezug zum Kanton Bern. Die Altersgrenze beträgt 40 Jahre.

Bewerbungen für das AC-Stipendium 2027 können ab 1. Dezember 2026 eingereicht werden.

Eingabe

Die Eingabe erfolgt ab Dezember ausschliesslich online auf dieser Webseite und enthält:

  • Anmeldung mit persönlichen Daten;

  • Maximal drei Werkeingaben;

  • Dossier mit Dokumentation der eingereichten Arbeiten und Lebenslauf mit Auflistung der bisherigen Arbeiten, Ausstellungen und Auszeichnungen.

Teilnahmebedingungen

Die Bewerbung steht professionellen Kunstschaffenden der bildenden Kunst offen, die folgende Voraussetzungen kumulativ (A-E) erfüllen:

A. Bernbezug

Ein klarer, nachvollziehbarer und aktiver Bezug zum Kanton Bern ist Voraussetzung. Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:

  1. Wohnsitz oder Atelier: Die bewerbende Person hat seit mindestens einem Jahr den zivilrechtlichen Hauptwohnsitz oder den Arbeitsmittelpunkt (z. B. Atelier, Werkstatt) im Kanton Bern.
    Nachweis: Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als drei Monate) oder aktueller Miet-/Nutzungsvertrag des Arbeitsortes.

  2. Künstlerische Tätigkeit und Präsenz: Die bewerbende Person kann eine kontinuierliche künstlerische Aktivität und Präsenz im Kanton Bern nachweisen. Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein. Der Nachweis ist kurz zu begründen (max. 500 Zeichen) und mit Dokumenten zu belegen.

    1. Ausstellungstätigkeit: Regelmässige Ausstellungen, Projekte oder Performances in Berner Kunstinstitutionen, Off-Spaces oder öffentlichen Räumen.

    2. Kollaborationen: Kollaborationen mit Berner Kunstschaffenden, Gruppen oder Institutionen im Bereich der bildenden Kunst.

    3. Lehr- und Vermittlungsarbeit: Lehr-, Vermittlungs- oder Community-Arbeit im Bereich der bildenden Kunst im Kanton Bern.

    4. Netzwerke: Beteiligung an Netzwerken, Initiativen oder digitalen Projekten mit starker Bernverankerung.

    5. Öffentliche Wirkung: Substanzielle Beiträge zu künstlerischen Aktivitäten oder Engagements mit öffentlicher Wirkung im Bereich der bildenden Kunst in der Region.

    6. Langjähriger Wohnsitz: 15 Jahre ununterbrochener zivilrechtlicher Hauptwohnsitz im Kanton Bern.

    7. Ausbildung: Die bewerbende Person hat eine wesentliche künstlerische Ausbildungsphase (mind. zwei Jahre) im Kanton Bern absolviert.

B. Altersgrenze

Das Höchstalter für die Teilnahme beträgt 40 Jahre (der 41. Geburtstag darf im Jahr der Jurierung noch nicht erreicht sein).

C. Bewerbung von Kollektiven

Bei Bewerbungen von Künstler:innenduos oder -gruppen muss mindestens eine Person die Kriterien bezüglich Bernbezug und Altersgrenze (Ziffer A und B) erfüllen.

D. Ausschlusskriterien

  1. Nach dem Erhalt eines Hauptstipendiums ist eine erneute Bewerbung ausgeschlossen.

  2. Werke, die im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung oder unter direkter Anleitung entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.

E. Erforderliche Unterlagen

Die Bewerbung muss folgende Dokumente in digitaler Form enthalten:

  1. Ausgefülltes Anmeldeformular

  2. Portfolio (max. 20 Seiten als PDF) mit:

    1. Aktuellem Lebenslauf: Angaben zur künstlerischen Ausbildung, bisheriger Ausstellungstätigkeit, erhaltenen Preisen/Stipendien und relevanten Publikationen;

    2. Dokumentation der eingereichten Arbeiten (max. 3 Arbeiten);

    3. Werkdokumentation: Repräsentative Auswahl von max. 15 aktuellen Arbeiten mit Werkangaben (Titel, Jahr, Technik, Masse).

  3. Nachweis des Bernbezugs (gemäss Ziffer A).

Rechtliche Hinweise und Bestätigungen

Mit dem Einreichen der Bewerbung bestätigen die Bewerbenden, dass

  1. alle in dieser Bewerbung gemachten Angaben wahrheitsgemäss und vollständig sind und falsche oder unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Verfahren führen können;

  2. die eingereichten Arbeiten ausschliesslich aus der eigenständigen künstlerischen Praxis stammen und nicht im Rahmen einer schulischen, universitären Ausbildung oder unter direkter Anleitung Dritter entstanden sind;

  3. die vorliegenden Teilnahmebedingungskriterien und Ausschussgründe gelesen, verstanden und akzeptiert wurden.

Allgemeine Erklärung zum Datenschutz

  1. Wenn Sie sich für ein AC-Stipendium bewerben, erheben wir gegebenenfalls die folgenden Informationen (personenbezogene Daten) über Sie:

    1. Vorname, Nachname

    2. Geburtsdatum

    3. Staatsangehörigkeit

    4. Personenstand

    5. Personalausweis-/Reisepassnummer

    6. eine E-Mail-Adresse

    7. Anschrift

    8. Telefonnummer

  2. Die Erhebung dieser Daten erfolgt:

    1. um Sie als Teilnehmerin/Teilnehmer identifizieren zu können;

    2. um mit Ihnen zu korrespondieren;

    3. zu Zwecken der Jurierung Ihrer eingereichten Arbeiten.

  3. Soweit dies für die Bearbeitung Ihres Dossiers erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Dazu gehört insbesondere die Weitergabe an Mitglieder der Jury oder an die Ausstellungshäuser. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschliesslich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den vorstehend genannten Zwecken findet nicht statt.

Die Jury

Die Jury setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen: dem Jurypräsidium, einem Mitglied des Vorstandes der Bernischen Kunstgesellschaft, der Direktion der Gastinstitution und zwei externen Fachexpert:innen. Die Jury wird ab 2020 von der Jurypräsidentin Katrin Sperry geleitet. Die Organisation liegt in den Händen von Florian Brand, Geschäftsleitung.