Teilnahmebedingungen
Die Bewerbung steht professionellen Kunstschaffenden der bildenden Kunst offen, die folgende Voraussetzungen kumulativ (A-E) erfüllen:
A. Bernbezug
Ein klarer, nachvollziehbarer und aktiver Bezug zum Kanton Bern ist Voraussetzung. Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:
Wohnsitz oder Atelier: Die bewerbende Person hat seit mindestens einem Jahr den zivilrechtlichen Hauptwohnsitz oder den Arbeitsmittelpunkt (z. B. Atelier, Werkstatt) im Kanton Bern.
Nachweis: Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als drei Monate) oder aktueller Miet-/Nutzungsvertrag des Arbeitsortes.
Künstlerische Tätigkeit und Präsenz: Die bewerbende Person kann eine kontinuierliche künstlerische Aktivität und Präsenz im Kanton Bern nachweisen. Mindestens eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein. Der Nachweis ist kurz zu begründen (max. 500 Zeichen) und mit Dokumenten zu belegen.
Ausstellungstätigkeit: Regelmässige Ausstellungen, Projekte oder Performances in Berner Kunstinstitutionen, Off-Spaces oder öffentlichen Räumen.
Kollaborationen: Kollaborationen mit Berner Kunstschaffenden, Gruppen oder Institutionen im Bereich der bildenden Kunst.
Lehr- und Vermittlungsarbeit: Lehr-, Vermittlungs- oder Community-Arbeit im Bereich der bildenden Kunst im Kanton Bern.
Netzwerke: Beteiligung an Netzwerken, Initiativen oder digitalen Projekten mit starker Bernverankerung.
Öffentliche Wirkung: Substanzielle Beiträge zu künstlerischen Aktivitäten oder Engagements mit öffentlicher Wirkung im Bereich der bildenden Kunst in der Region.
Langjähriger Wohnsitz: 15 Jahre ununterbrochener zivilrechtlicher Hauptwohnsitz im Kanton Bern.
Ausbildung: Die bewerbende Person hat eine wesentliche künstlerische Ausbildungsphase (mind. zwei Jahre) im Kanton Bern absolviert.
B. Altersgrenze
Das Höchstalter für die Teilnahme beträgt 40 Jahre (der 41. Geburtstag darf im Jahr der Jurierung noch nicht erreicht sein).
C. Bewerbung von Kollektiven
Bei Bewerbungen von Künstler:innenduos oder -gruppen muss mindestens eine Person die Kriterien bezüglich Bernbezug und Altersgrenze (Ziffer A und B) erfüllen.
D. Ausschlusskriterien
Nach dem Erhalt eines Hauptstipendiums ist eine erneute Bewerbung ausgeschlossen.
Werke, die im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung oder unter direkter Anleitung entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.
E. Erforderliche Unterlagen
Die Bewerbung muss folgende Dokumente in digitaler Form enthalten:
Ausgefülltes Anmeldeformular
Portfolio (max. 20 Seiten als PDF) mit:
Aktuellem Lebenslauf: Angaben zur künstlerischen Ausbildung, bisheriger Ausstellungstätigkeit, erhaltenen Preisen/Stipendien und relevanten Publikationen;
Dokumentation der eingereichten Arbeiten (max. 3 Arbeiten);
Werkdokumentation: Repräsentative Auswahl von max. 15 aktuellen Arbeiten mit Werkangaben (Titel, Jahr, Technik, Masse).
Nachweis des Bernbezugs (gemäss Ziffer A).
Rechtliche Hinweise und Bestätigungen
Mit dem Einreichen der Bewerbung bestätigen die Bewerbenden, dass
alle in dieser Bewerbung gemachten Angaben wahrheitsgemäss und vollständig sind und falsche oder unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Verfahren führen können;
die eingereichten Arbeiten ausschliesslich aus der eigenständigen künstlerischen Praxis stammen und nicht im Rahmen einer schulischen, universitären Ausbildung oder unter direkter Anleitung Dritter entstanden sind;
die vorliegenden Teilnahmebedingungskriterien und Ausschussgründe gelesen, verstanden und akzeptiert wurden.
Allgemeine Erklärung zum Datenschutz
Wenn Sie sich für ein AC-Stipendium bewerben, erheben wir gegebenenfalls die folgenden Informationen (personenbezogene Daten) über Sie:
Vorname, Nachname
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Personenstand
Personalausweis-/Reisepassnummer
eine E-Mail-Adresse
Anschrift
Telefonnummer
Die Erhebung dieser Daten erfolgt:
um Sie als Teilnehmerin/Teilnehmer identifizieren zu können;
um mit Ihnen zu korrespondieren;
zu Zwecken der Jurierung Ihrer eingereichten Arbeiten.
Soweit dies für die Bearbeitung Ihres Dossiers erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Dazu gehört insbesondere die Weitergabe an Mitglieder der Jury oder an die Ausstellungshäuser. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschliesslich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte zu anderen als den vorstehend genannten Zwecken findet nicht statt.