Ausschreibung und Anmeldung
1. Organisation / Ausstellungsort / Kontakt
Organisation
Louise Aeschlimann und Margareta Corti Stiftung
Florian Brand (Geschäftsführer AC-Stipendium)
Hodlerstrasse 8–12
CH-3011 Bern
T +41 (0) 76 803 84 94
ac@kunstgesellschaft.ch
www.kunstgesellschaft.ch
Ausstellung 2026
Kunsthaus Langenthal
Raffael Dörig (Leiter)
Marktgasse 13
CH-4900 Langenthal
T +41 (0) 62 922 60 55
info@kunsthauslangenthal.ch
www.kunsthauslangenthal.ch
2. Werkeingabe
Es dürfen maximal drei Werke eingegeben werden. Die Werkeingaben müssen auf den ersten Dossierseiten aufgeführt und als solche nummeriert, gekennzeichnet und dokumentiert sein.
Bitte benennen Sie bei Installationen mögliche Räume der Institution, die dafür geeignet wären. Legen Sie konkret dar, wie Sie sich die Präsentation Ihrer Arbeit an den jeweiligen Orten vorstellen (siehe Raumplan). Die Räumlichkeiten der Institution sind begrenzt: bitte geben Sie maximale und minimale Masse Ihrer Installation an (falls mehrere Ausführungen möglich sind).
Im Falle einer Nominierung müssen die vorgeschlagenen Werke für die Ausstellung und zweite Jurierung angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass Performances am Tag der zweiten Jurierung live aufgeführt werden müssen. Der Auftritt der Performance während der Ausstellungsdauer wird mit der Gastinstitution geplant.
Bei starken Abweichungen der angelieferten Originale von der digitalen Werkeingabe behält sich die Jury vor, die Werke von der Ausstellung und dem Wettbewerb auszuschliessen.
3. Auswahlverfahren
Die Bewerbung für das AC-Stipendium erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In die Bewertung der Eingabe fliessen sowohl die Beurteilung der eingereichten Einzelwerke als auch diejenige des Gesamtwerks mit ein. Dabei werden die eingegebenen Einzelwerke und das Gesamtwerk gleichermassen gewichtet.
In der ersten Runde nominiert die Jury aus den teilnahmeberechtigten Eingaben die Teilnehmer:innen «sur dossier» für die Ausstellung. Der Juryentscheid und das weitere Vorgehen werden den Bewerber:innen umgehend mitgeteilt.
Die nominierten Künstler:innen präsentieren ihre Arbeiten im Rahmen der Ausstellung im Original. Die Jury vergibt in der zweiten Juryrunde die Haupt- und Förderstipendien aufgrund der Originale. Die Juryentscheide werden den Bewerber:innen umgehend per E-Mail bekannt gegeben. Die Stipendienvergabe erfolgt im Rahmen der Ausstellungseröffnung.
4. Ausstellung
Aufbau und Kuration der Ausstellung werden durch die Institution vorgenommen. Diese behält sich in Absprache mit der Jurypräsidentin vor, lediglich eine Auswahl der angelieferten Werke (mind. ein Werk) auszustellen. Die Teilnehmer:innen werden zusammen mit dem Juryentscheid über die Einzelheiten informiert.
5. Kostenbeteiligung
Die zur Ausstellung eingeladenen Künstler:innen erhalten eine Pauschale von CHF 400, Kollektive CHF 700.
6. Transporte und Installation der Werke
Der Hin- und Rücktransport der Werke erfolgt auf Kosten und auf Risiko der Kunstschaffenden. Die bekannt gegebenen Abgabe- und Abholtermine sind verbindlich. Ausnahmen müssen direkt mit der Institution abgesprochen werden.
Die Installation der Kunstwerke erfolgt in Absprache mit der Institution. Das gleiche gilt für die Aufbewahrung oder Entsorgung des Verpackungsmaterials.
Werden Werke nach Ende der Ausstellung ohne Absprache mit der Institution nicht abgeholt, gehen die anfallenden Lagerkosten zu Lasten der Kunstschaffenden.
7. Versicherung
Die Werke sind während der Ausstellungszeit durch die Institution versichert.
8. Medien und Öffentlichkeitsarbeit
Es wird erwünscht, dass die Stipendiat:innen an der Medienorintierung teilnehmen.
Die Teilnehmer:innen der Ausstellung erklären sich damit einverstanden, dass die Ergebnisse der Jurierung veröffentlicht werden und die Kunstwerke in Medienunterlagen und allenfalls in Publikationen, auf Websites, auf Plakaten und Einladungskarten etc. abgebildet werden.
Die Teilnehmer:innen sind für die Abtretung der Nutzungsrechte selbst verantwortlich. Die Rechte der Urheberschaft bleiben ausdrücklich vorbehalten.
9. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausschreibung und der Ausstellung des AC-Stipendiums sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Louise Aeschlimann und Margareta Corti Stiftung in Bern zuständig.
10. Ausschluss
Anmeldungen, welche die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.